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Artenschutz

Artenschutzprüfung in der Baumpflege – gesetzlich vorgeschrieben und ökologisch unverzichtbar

Bäume sind nicht nur prägende Elemente unserer Landschaft – sie sind auch Lebensraum für zahlreiche geschützte Tierarten. Bevor Baumarbeiten durchgeführt werden dürfen, schreibt der Gesetzgeber eine Artenschutzprüfung vor, um Tiere und deren Lebensstätten zu schützen. Als Fachbetrieb führen wir diese Prüfung rechtskonform, sorgfältig und dokumentiert durch.
Rechtsgrundlagen der Artenschutzprüfung

Die gesetzliche Basis bildet § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Er verbietet unter anderem:

das Zerstören oder Beschädigen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere

das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen in der Hauptbrutzeit (1. März bis 30. September)

das Stören streng geschützter Arten, unabhängig von Zeit oder Ort

Ergänzend gilt die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie schützt besonders gefährdete Arten, z. B.:

Fledermäuse (alle Arten)

Höhlenbrütende Vögel wie Specht, Waldkauz, Hohltaube

Insekten wie Käferarten, die Totholzstrukturen bewohnen

Amphibien, die Baumhöhlen oder angrenzende Bereiche nutzen

Unsere Leistungen im Bereich Artenschutzprüfung

Als Teil jeder fachgerechten Baumpflege prüfen wir vor Beginn der Arbeiten:

Gibt es Hinweise auf Nistplätze oder Quartiere in Stamm oder Krone?

Gibt es Frassspuren, Losung oder Einflugöffnungen?

Liegt eine potenzielle Nutzung als Fledermausquartier oder Vogelbrutstätte vor?

Welche Maßnahmen sind ggf. zeitlich oder technisch anzupassen, um Störungen zu vermeiden?

Bei Bedarf setzen wir technische Hilfsmittel ein – z. B. Endoskopkameras, Thermografie oder Ultraschallgeräte. Auffällige Bäume werden markiert und gesondert behandelt. Maßnahmen mit möglichem Eingriffscharakter werden nur außerhalb der Schutzzeit oder mit behördlicher Ausnahmegenehmigung durchgeführt.
Dokumentation & Nachweisführung

Wir dokumentieren jede Artenschutzprüfung schriftlich und bildlich – für Auftraggeber, Behörden oder Naturschutzfachstellen. Auf Wunsch stellen wir eine artenschutzrechtliche Einschätzung aus, die den rechtssicheren Baumschnitt oder eine erforderliche Maßnahme belegt.
Ihre Vorteile mit uns:

Fachlich fundierte Prüfung nach aktuellen Richtlinien

Vermeidung von Verstößen gegen das Artenschutzrecht

Schutz streng geschützter Arten & Förderung der Biodiversität

Rechtssicherheit für Eigentümer, Behörden, Planer und Ausführende

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